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Leitung der Musikschule
Daniel Schlosser
Weiermattstrasse 20
5012 Schönenwerd
062 849 32 51
031 972 29 64
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Download der Infobroschüre
Download Anmeldeformular 2010/11
Fächerangebot
Instrumentale Vorkurse
Tasteninstrumente
- Klavier
- Keyboard
- Akkordeon
- Schwyzerörgeli
Saiteninstrumente
- Violine
- Cello
- akustische Gitarre
- elektrische Gitarre
Holzblasinstrumente
- Sopranflöte (Blockflöte)
- Altblockflöte (F-Flöte)
- Klarinette
- Querflöte
- Saxophon
Blechblasinstrumente
Schlaginstrumente
Ensembleunterricht
- Klassik-, Folk–Ensemble
- Rock-, Pop- und Jazz–Ensemble
- Fortissiomo Jugendmusikspiel
der Musikgesellschaft
Zugang
Die Musikschule Schönenwerd steht allen schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Schönenwerd, Eppenberg und Wöschnau offen. Jugendliche, die an keiner anderen staatlichen Schule Instru-mentalunterricht erhalten, haben die Möglichkeit, bis zur Beendigung der Lehrzeit sich weiter an der Musikschule Schönenwerd ausbilden zu lassen. Ein Instrument muss vorgängig seit mindestens einem Jahr erlernt worden sein.
Kosten
Die Preise für den Unterricht entnehmen Sie dem jährlich neu erscheinenden Anmeldeformular. Sie sind vor Beginn des Schuljahres zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder derselben Familie die Musikschule, reduziert sich der Elternbeitrag. 1. Kind 100%, 2. Kind 90% 3. Kind 80% etc.
Instrumente kaufen
Der Kauf eines Instruments ist Sache der Eltern. Die Musiklehrperson berät Sie sicher gerne. Zögern Sie nicht, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Informationsmorgen
Jedes Jahr wird ein Instrumenten-vorstellungsmorgen durchgeführt. Da ist es auch möglich, die Instrumente selbst in die Finger zu nehmen und auszuprobieren.
Übungsaufwand
Der Übungsaufwand ist individuell und hängt vom Instrument sowie vom Unterrichtsstand ab. In der Regel ist ein täglicher Übungsaufwand von zirka 20 Minuten notwendig.
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter entnehmen Sie dem jährlich neu erscheinenden Anmeldeformular. In Ausnahmefällen ist es möglich, mit einem schriftlichen Gesuch an die Musikschulleitung und einer Abklärung durch die Musiklehrperson den Unterricht schon ein Jahr früher zu beginnen.
Empfehlungen der Musiklehrpersonen und der Schulleitung
Die Musikgrundschule wird als instrumentaler Vorkurs von den Instrumentallehrpersonen empfohlen.
Das Ensemble kann neben dem Instrumentalunterricht zusätzlich gewählt werden. Gemeinsames Musizieren bereitet Freude!
Auszug aus dem Musikschulreglement
§ 1 1 Die Musikschule ist eine Institution der Einwohnergemeinde Schönenwerd. Sie soll interessierten Schülerinnen und Schülern Musikunterricht bieten. Der Unterricht soll so gestaltet werden dass er ein lebendiges Interesse und Verständnis für die Musik weckt. Er soll die kulturellen Werte der Musik fördern und dem öffentlichen Musikleben aktive Mitglieder vermitteln
§ 17 1 Die Schülerinnen und Schüler sind jeweils bis spätestens Ende März beim Schulsekretariat anzumelden. ... Die Anmeldung gilt für ein ganzes Jahr.
§ 18 Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmässigen Besuch der Unterrichtslektionen verpflichtet. Bei Absenzen ist eine durch die Eltern unterschriebene Entschuldigung vorzulegen. Zur Nachholung durch Schülerinnen und Schüler versäumter Lektionen sind die Musiklehrpersonen nicht verpflichtet.
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